Reviews by Bernhard B.

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    Ich möchte meine Erfahrung mit E.ON…

    Ich möchte meine Erfahrung mit E.ON teilen, weil ich glaube, dass viele Kundinnen und Kunden ähnliche Probleme haben könnten. Update 05.02.2026: Heute hat mich E.ON telefonisch kontaktiert, und das Gespräch war leider alles andere als angenehm. Man hat mich kaum ausreden lassen, der Ton war frech, und mir wurde mehrfach gesagt, es gäbe „kein Sonderkündigungsrecht“ und E.ON würde „nur zum Vertragsende kündigen“. Das Problem ist: Diese Aussagen entsprechen nicht der Rechtslage. Und das Wichtigste: Mein neuer Anbieter Vattenfall hat den Lieferbeginn ab dem 03.02.2026 bereits bestätigt. Der Netzbetreiber hat den Wechsel also akzeptiert, was nur möglich ist, wenn der alte Anbieter den Vertrag tatsächlich beendet hat. Das Telefonat von heute war daher nichts weiter als ein Versuch, mich zu verunsichern. Der Wechsel ist längst vollzogen, und ich bin froh, dass das Thema E.ON nun abgeschlossen ist. Wenn E.ON auf den Vertrag bestehen will, muss sie jetzt Klage einreichen, dann klären wir das vor Gericht! Seit Oktober 2025 versuche ich, bei E.ON eine einfache Änderung vorzunehmen: meine E‑Mail‑Adresse aktualisieren und einen funktionierenden Onlinezugang einrichten. Was danach passiert ist? Monatelang gar nichts. keine Antwort auf E‑Mails keine Reaktion auf Kontaktformulare keine Lösung über die Hotline nicht einmal eine Rückmeldung auf eine öffentliche Beschwerde Da es so nicht weitergehen konnte, habe ich E.ON am 16.01.2026 ein Schreiben per Einschreiben zugestellt. Ich habe E.ON abgemahnt! Darin habe ich eine Frist bis zum 30.01.2026 gesetzt, um das Problem endlich zu lösen. Auch darauf: keine Reaktion. Damit liegt eine klare Verletzung der vertraglichen Pflichten vor: § 241 Abs. 2 BGB – Pflicht zur Rücksichtnahme und ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung § 314 Abs. 2 BGB – erfolglos verstrichene Fristsetzung § 314 Abs. 1 BGB – Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung Da E.ON über Monate hinweg nicht einmal grundlegende Kundenanliegen bearbeitet, wurde die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Wichtig für alle, die in einer ähnlichen Situation stecken: Eine außerordentliche Kündigung wirkt sofort, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Man muss keine weiteren Abschläge mehr zahlen, wenn der Vertrag beendet ist. Am 01. Februar 2026 habe ich die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Zunächst ging sie per E‑Mail raus, anschließend – wie es sich gehört – auch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Parallel dazu habe ich noch am selben Tag einen neuen Anbieter gesucht, einen neuen Vertrag abgeschlossen und diesen sofort über die Situation informiert. Und nun die überraschend positive Nachricht: E.ON hat die Kündigung ohne jeglichen Widerstand akzeptiert. Seit dem 03. Februar werde ich bereits von meinem neuen Anbieter versorgt.

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