Reviews by Norbert B.
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Fehlmenge bei der Lieferung und Intransparenz bei den Versandkonditionen
Reklamation zur Bestellung [12446] – Massive Fehlmenge und Intransparenz bei den Versandkonditionen (Caparol Dupa Putzfestiger) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe über Ihren Shop ein 2 x 1-Liter-Gebinde Caparol Dupa Putzfestiger bestellt. Nach dem Wiegen der ungeöffneten Flaschen musste ich feststellen, dass das Gesamtgewicht inklusive der Kunststoffflasche lediglich 800 Gramm je Flasche beträgt. Laut dem technischen Datenblatt des Herstellers Caparol beträgt die Materialdichte dieses lösemittelhaltigen Produkts ca. 0,9 g/cm³ (bzw. 0,9 kg/l). Ein vollständiger Liter des Produkts müsste demnach rein netto ca. 900 Gramm wiegen. Zuzüglich des Eigengewichts der Kunststoffflasche (ca. 50–70 g) müsste das ungeöffnete Gebinde ein Bruttogewicht von mindestens 950 bis 970 Gramm je Flasche aufweisen. Bei einem gemessenen Gewicht von 800 Gramm je Flasche liegt hier eine Fehlmenge von ca. 150 bis 170 Gramm (entspricht ca. 15–20 % des bestellten Volumens) vor. Offenbar ist hier beim Abfüllen der Händlerabfüllung ein Fehler unterlaufen. Fotos der ungeöffneten Gebinde auf der Waage und der Verpackung wurden angefertigt. Aufgrund dieses Mengenmangels bitte ich Sie um eine anteilige Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 20 % (6 €) je Flasche auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. Sie berechnen für den Versand eine Sondergebühr von 15,00 € für eine angebliche „Sicherheitsverpackung“. Die gelieferte Verpackung wies jedoch keinerlei physische Sicherheitsmerkmale auf. Zudem fehlte auf dem Karton jegliche gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung für den Transport von Gefahrgut (lösemittelhaltige Stoffe gemäß ADR). Die Erhebung dieser Gebühr entbehrt somit jeglicher Leistungsbasis und birgt für Ihr Haus zudem erhebliche haftungsrechtliche Risiken beim Transport. 15 Euro für eine "Sicherheitsverpackung“ zu verlangen, die physisch und rechtlich nicht existiert, ist prozessual dreist. : Ein Aufdruck mit der Aufschrift "6x400 ml / Aerosole" (UN 1950) ist ausschließlich für Sprühdosen bestimmt. Ihr Caparol Dupa Putzfestiger ist jedoch eine lose, entzündbare Flüssigkeit in einer Kunststoffflasche. Sie haben hier also Restkartons eines völlig anderen Produkts zweckentfremdet, ohne die alte Kennzeichnung zu schwärzen oder zu überkleben. Gefahrgut-Verstoß: Ein Paketdienstleister darf einen Karton mit der Aufschrift „Aerosole“ gar nicht transportieren, wenn sich darin lose Flüssigkeiten befinden. Einen gebrauchten Standard-Karton aus dem Wareneingang zu nehmen und dem Kunden dafür 15,00 € als „Sicherheitsverpackung“ in Rechnung zu stellen, ist betriebswirtschaftlich eine Frechheit. Forderung und Frist Aufgrund dieses erheblichen Mengenmangels sowie der nicht erbrachten Verpackungsleistung fordere ich Sie zu einer anteiligen Rückerstattung in Höhe von insgesamt 17,00 € auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel auf (12,00 € Minderung des Warenwertes sowie 5,00 € Erstattung der Verpackungsgebühr). Für die Bestätigung dieser Reklamation und die Rückzahlung des Betrages habe ich mir eine Frist bis zum 20. Oktober 2026 notiert. Mit freundlichen Grüßen Dr.-Ing. Norbert Baranski Sehr geehrter Damen und Herren, ich komme auf unsere Korrespondenz bezüglich der vermeintlichen Fehlmenge beim DupaPutzfestiger zurück. Sie sahen sich veranlasst, meine ingenieurwissenschaftliche Kompetenz bezüglich der Dichteberechnung in Zweifel zu ziehen. Das weist auf ein grundlegendes Informationsdefizit Ihrerseits bezüglich der offiziellen Produktdatenblätter hin, das ich hiermit sachlich aufklären möchte. Meine Plausibilitätsprüfung basierte vollkommen korrekt auf dem primären Technischen Merkblatt (TI Nr. 669) des Herstellers Caparol. Dort wird die Dichte des Produkts offiziell deklariert mit: Dichte: ca. 0,9 g/cm³ (Vgl. Caparol Technisches Merkblatt Dupa-Putzfestiger). Daraus ergibt sich für jeden Mathematiker und Ingenieur im Rahmen einer Wareneingangskontrolle eine zwingende logische Kette: 1.000 cm³ Volumen × 0,9 g/cm³ Nenndichte = 900 g Netto-Inhalt. Zuzüglich des FlaschenEigengewichts (Tara) von ca. 40 g müsste die Flasche rechnerisch ca. 940 g bis 950 g wiegen. Wenn eine Waage bei dieser Faktenlage lediglich knapp 800 g Bruttogewicht anzeigt, ist der Schluss auf eine gravierende Fehlmenge (von über 150 ml) mathematisch und rechtlich vollkommen folgerichtig und zwingt zu einer Reklamation. Dass die Flasche physikalisch dennoch voll ist, liegt einzig an einer eklatanten Unschärfe in der Dokumentation des Herstellers. Schaut man tiefer in das Sicherheitsdatenblatt (SDB) von Caparol, wird dort in Abschnitt 9 für die flüssige, organische Lösemittelphase ein realer Wert von: Dichte: ca. 0,77 g/cm³ ausgewiesen (Vgl. Caparol Sicherheitsdatenblatt DupaPutzfestiger). Erst mit dieser (dem technischen Merkblatt widersprechenden) Kennzahl ergibt sich rechnerisch das von mir gewogene Bruttogewicht von rund 810 g. Das mathematische Fundament meiner Reklamation war somit lückenlos und basierte auf den offiziell zugänglichen Spezifikationen des Herstellers. Anstatt die fachliche Qualifikation Ihrer Kunden anzuzweifeln, wäre es im Sinne eines professionellen Kundenservice gewesen, diesen herstellerseitigen Widerspruch in den Datenblättern sachkundig aufzuklären. Da der Differenzbetrag zwischen Ihrer Versandkostenerstattung (15,00 €) und meiner berechtigten Gesamtforderung (17,00 €) lediglich 2,00 € beträgt, betrachte ich den Vorgang kaufmännisch als erledigt und verzichte auf die Nachforderung der verbleibenden 2,00 €. Mit freundlichen Grüßen Dr.-Ing. Norbert Baranski
- onfy.de
Material- und Informationsfluss…
Material- und Informationsfluss außergewöhnlich gut. Momentan habe ich keine Verbesserungsvorschläge. Dr.-Ing. Norbert Baranski
- fleurop.de
Material- und Informationsfluss…
Material- und Informationsfluss perfekt. Rechnungslegung ohne Beanstandung.